BWo auch immer auf der Welt sie gefunden werden, Eurosender kann Ihre gefundenen Gegenstände von Flughäfen, Hotels, Bahnhöfen, Theatern, Stadien und mehr schnell und kostengünstig verschicken. Buchen Sie einen zuverlässigen Kurierdienst und erhalten Sie sich Ihre verlorenen Gegenstände aus dem Fundbüro in Deutschland oder weltweit zurück. Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Ihre verlorenen Gegenstände im Fundbüro gelandet sind – mit unserer Lieferung der Fundsachen sparen Sie Zeit und Geld.
WIE KANN MAN VERSENDEN?
Befolgen Sie diese einfachen Anweisungen, um Ihre gefundenen Sachen sicher nach Hause zurückzusenden, unabhängig davon, ob Sie es in einem anderen Staat oder in der nächsten Stadt verloren haben:
1. Finden Sie Ihre verlorenen Gegenstände – wenden Sie sich an das Fundbüro des Flughafens, Bahnhofs oder an der Rezeption des Hotels in Deutschland oder weltweit, wo Sie den Gegenstand möglicherweise verloren haben.
2. Vergewissern Sie sich, dass Sie der Eigentümer sind. Sie müssen dies möglicherweise mit Ihrem Ausweis oder einer detaillierten Beschreibung nachweisen. Fragen Sie das Fundamt, ob es bereit ist, die gefundenen Gegenstände vom Flughafen oder anderen Ort zu verschicken.
3. Fragen Sie nach den Kontaktdaten der Person, die für die Zustellung mit einem Kurierdienst verantwortlich ist, um einen Abholzeitpunkt zu vereinbaren.
4. Denken Sie daran, dass Ihr Artikel ordnungsgemäß für den Versand verpackt werden muss. Überprüfen Sie immer, ob das Fundbüro bereit ist, den Artikel gemäß unseren Verpackungsanweisungen zu verpacken.
5. Buchen Sie den Kurierdienst bei Eurosender und lassen Sie uns den Rest erledigen. Sparen Sie die Kosten für die Lieferung der Fundsachen von jedem Abholort aus.
6. Seien Sie zum Zeitpunkt der Zustellung an der Lieferadresse und verfolgen Sie den Fortschritt Ihrer Sendung mit unserem Tracking-Tool, damit Sie die verlorenen Sachen problemlos zurückbekommen werden.
VERSANDLÖSUNGEN
SHIPPING ADDRESS
Wenn man den Versand über Eurosender organisiert, um verlorene Sachen zurückzubekommen, ist es wichtig, eine vollständige und korrekte Adresse anzugeben. Befolgen Sie das folgende Beispiel für korrekte Adressierung:
Nachdem Sie beim Flughafen, Hotel oder Bahnhof überprüft haben, dass das Fundbüro bereit ist, Ihnen zu helfen und Ihre gefundenen Sachen zu Ihnen nach Hause zu senden, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
VERSAND VON FUNDSACHEN
Die meisten gefundenen Sachen werden von Bahnhöfen und Flughäfen an den Eigentümer verschickt. Schauen Sie sich unsere speziellen Seiten zur Lieferung von Fundsachen aus vielen Destinationen an:
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WEITERE INFORMATIONEN
Sie haben drei Möglichkeiten – Postversand, Abholung durch Dritte oder Kurierabholung. Bei den meisten Flughäfen, Bahnhöfen oder anderen Abholorten müssen Sie vor solcher Abholung eine Vollmacht ausfüllen, um Ihre gefundenen Gegenstände zu verschicken.
Zur Abholung muss man ein gültiges Identifikationsdokument vorzeigen und die Bearbeitungsgebühr entrichten. Im Falle einer Kurierabholung können Sie Ihre Identität nachweisen, indem Sie ihnen eine Kopie Ihrer Dokumente schicken.
Wenn Sie planen, Ihre gefundenen Gegenstände im Koffer vom Flughafen zu verschicken, empfohlen wir Ihnen, sie in einen Karton zu packen, anstatt den Koffer als Endverpackung zu verwenden. Während es immer noch möglich ist, Ihre gefundenen Gegenstände in einem Koffer zu versenden, können einige Kuriere die Abholung verweigern. Darüber hinaus deckt die Versicherung keine Schäden am Koffer selbst ab, sondern nur dessen Inhalt.
Einige Hotels bieten den Versand von Fundstücken und dringenden Dokumenten aus dem Hotelzimmer an, andere berechnen Ihnen jedoch die Kosten für die Bearbeitung und den Versand des Pakets. Buchen Sie die Lieferung der Fundsachen aus einem Hotel direkt bei Eurosender und erhalten Sie die Lösung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens vier Wochen bis längstens sechs Monate lang aufzubewahren. Die Ausnahme sind verderbliche Waren und Güter, deren Lagerung große Kosten verursacht. Wenn nach 6 Monaten keine Verlustmeldung eingegangen ist, können Fundsachen zur Versteigerung frei gegeben werden.
Wenn Sie Eigentum finden, das der ursprüngliche Eigentümer verloren hat, sind Sie gesetzlich verpflichtet, es dem Eigentümer zurückzugeben, sofern dies möglich ist. Wenn Sie keine Anstrengungen unternehmen, das Eigentum zurückzugeben und es für sich selbst behalten, können Sie entweder wegen eines Vergehens oder eines Diebstahls angeklagt werden.